Bereich Ärztekammer Hannover
Bezirk Verden
Bahnhofstraße 36
27389 Lauenbrück
in der Ergotherapiepraxis Mehmert
Selbstzahler und Privatkassen.
Terminvereinbarungen und Änderungen
tgl. 9.00 – 19.00 Uhr
Tel: 0162 – 98 32 594 (Mailbox)
Es handelt sich um eine allgemeine, offene, Kinder-und Jugendpsychiatrische Praxis, in der alle Kinder und ihre Familien bzw. Eltern oder andere Bezugspersonen mit allen psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Prolemen ohne Vorauswahl angenommen werden.
Es erfolgt eine diagnostische Einordnung und Sortierung sowie eine psychiatrische Gewichtung der vorhandenen Probleme mit Differenzierung im Hinblick auf ihre Entwicklungsaspekte, rein psychischen, familiären oder körperlich psychiatrisch-neurologischen Aspekte und deren Zusammenhänge. Ob in diesem Rahmen Testuntersuchungen oder andere fachärztliche Untersuchungen sinnvoll wären, wird jeweils aktuell und gemeinsam entschieden. Dazu werden auch die Erfahrungen aus eventuellen Voruntersuchungen und -behandlungen in Anspruch genommen und diskutiert.
Dieses Vorgehen wird mit allen Beteiligten diskutiert, überlegt und beschlossen.
Daraus wird ein Behandlungsvorschlag und ein Behandlungsplan entwickelt, der ebenfalls in seinen Vor- und Nachteilen sowie in den vorhandenen Möglichkeiten zu seiner Verwirklichung diskutiert und beschlossen wird.
Dabei werden , wenn es sich aus meiner Sicht als sinnvoll erweist, auch Medikamentenverordnungen nicht ausgeschlossen. Im Gegensatz zu einer psychologischen Praxis ist dieses in einer psychiatrischen Praxis möglich und erlaubt.
Die eventuell sinnvoll erscheinende Medikamentenempfehlung schließt dabei psychotherapeutische Leistungen nicht aus. U.U. reichen reine psychotherapeutische Leistungen und Gespräche aus oder werden mit einer zeitlich begrenzten Medikamentengabe kombiniert.
Meine psychotherapeutische Lizenz durch die Ärztekammern bezieht sich auf eine psychoanalytisch ausgerichtete Psychotherapie, genannt
“tiefenpsychologische Psychotherapie” (TP), die von den Krankenkassen nach einem Gutachterverfahren bezahlt und in der meist – je nach Alter des Kindes – geredet wird, mal mit dem Kind alleine, mal mit den Eltern oder mit der ganzen Familie. Wenn es ausdrücklich gewünscht wird, kann auch eine reine Familientherapie stattfinden.
Die Hamburger Praxis ist Ausbildungspraxis der APH für Kinderpsychotherapie und es werden ggf. auch von den in Ausbildung
befindlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten Gespräche und Behandlungen unter Supervision durchgeführt.
In beiden Praxen ist es durch die Sozialpsychiatrischen Zusatzvereinbarungen möglich geworden, auch andere Berufsgruppen in begrenztem Umfang auf Krankenkassenkosten an der Behandlung zu beteiligen.
Eine Spezialisierung auf bestimmte, einzelne und besondere Arten von Problemen oder Erkrankungen ist nicht im Sinne dieser Praxis, aber es hat sich in den letzte Jahren eine Häufung von Behandlungen und damit verbundenem Wissen ergeben im Hinblick auf psychisch traumatisierte Kinder sowohl deutscher als auch nicht-deutscher Herkunft, wobei die Gespräche auch in englischer oder französischer Sprache durchgeführt werden können.
Ähnlich verhält es sich mit der Frage der Abgrenzung psychischer Störungen von körperlichen Erkrankungen oder der Frage, inwieweit psychische Auffälligkeiten als Reaktion auf eine andere, bisher nicht angemessen berücksichtigte körperlich bedingte Erkrankung aufgefasst werden könnten. Es hat sich gezeigt, dass sehr oft eine Gemengelage aus beidem vorliegt, deren Behandlung dann auch differenziert und mit mehreren unterschiedlichen Methoden erfolgen sollte, da die Behandlung mit nur einer Methode dann meist
keine ausreichenden Verbesserungen ergibt und es wegen Erfolglosigkeit oder anderen Gründen zu Behandlungsabbrüchen kommt.
Ich will hier auch nicht verschweigen, dass es nach meiner Erfahrung in diesem Bereich oft notwendig wird, zuerst die körperliche Seite des Problems ausreichend und zuverlässig zu behandeln, ehe man sich der psychischen Seite solcher Probleme angemessen und erfolgversprechend psychotherapeutisch zuwenden kann. In diesem Zusammenhang sehe ich auch Problme wie das ADHS und jede Art neurologischer Entwicklungsverzögerungen und Wahrnehmungsstörungen.
Die Leistungen in der Praxis Lauenbrück sind im Grunde dieselben wie in Hamburg, aber das Umfeld stellt nicht dieselben Möglichkeiten zur Verfügung wie in der Großstadt , die Wege sind länger und die Verkehrsverbindungen komplizierter, und daraus ergeben sich dann auch manchmal andere Behandlungsverfahren.
Weitere Leistungen wie z.B. Atteste und ärztliche Stellungnahmen oder Berichte sind je nach Dringlichkeit , Bedarf und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis zu erbringen.
– Psychiater sind Ärzte mit einer ärztlichen, medizinischen Grundausbildung nach einem Medizinstudium in allgemeiner Medizin und einer zusätzlichen fünfjährigen Facharztausbildung in Kliniken in der Erkennung und im Umgang und Behandlung mit psychischen Erkrankungen. Im Rahmen dieser Facharztausbildung erlernen sie auch klinische Psychologie und Psychotherapie. – Psychologen haben keine ärztliche Ausbildung. Am Ende dieser Ausbildung steht eine staatliche Facharztprüfung in der Ärztekammer, bestehend aus einem ärztlich-psychiatrischen und einem psychotherapeutischen Prüfungsteil.
– Psychologen sind keine Ärzte und haben in ihrem Psychologie-Studium keine medizinische Ausbildung absolviert. Inhalt der Psychologie ist in der Regel das Studium normaler psychologischer Funktionen und Entwicklung sowie deren Anwendung in verschiedenen Bereichen des Lebens , z.B. der Erziehung, der Wirtschaft und auch in der Medizin. Dieses ist eine Spezialisierung im Bereich der sogenannten klinischen Psychologie, die sich mit den Funktionsweisen und den Fehlfunktionen psychischen Prozesse befasst und damit eine Schnittmenge zur medizinischen Psychiatrie aufweist.
– Psychotherapie ist zumindest zur Zeit noch kein eigenes Studium, sondern eine Zusatzausbildung in unterschiedlichen Arten von Behandlungsmethoden für psychische Fehlfunktionen und Problemsituationen. Eine Zusatzausbildung für Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz ist für die verschiedenen Berufsgruppen der Ärzte, Psychologen, Lehrer, Pädagogen und Sozialpädagogen möglich. Die Zusatzausbildung erfolgt in den Instituten der unterschiedlichen Psychotherapierichtungen und endet nach dem Psychotherapeutengesetz in einer staatlichen Psychotherapie–Prüfung unter Aufsicht der Gesundheitsämter. Da Psychotherapeut kein geschützter Berufstitel ist, kann sich auch jeder als Psychotherapeut bezeichnen, der das möchte und das auch ohne staatliche Prüfung. Insofern ist es bei der Psychotherapie wichtig zu hinterfragen, um welche Art von Psychotherapie es sich handelt und wie die Qualifikation ausgesehen hat. Außerdem ist zu hinterfragen, zu welchem vorausgegangenen oder parallel erworbenen Grunberuf die Psychotherapie ausgeübt wird. Dementsprechend gibt es ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten, sozial-pädagogische Psychotherapeuten und pädagogische Psychotherapeuten. Nichtärztliche Psychotherapeuten müssen für eine genehmigte Tätigkeit auch eine Qualifikation zum Heilpraktiker erwerben. Umgekehrt ist aber nicht jeder Heilpraktiker in Psychotherapie qualifiziert.
– Neuropsychologen sind Psychologen mit einer Zusatzausbildung für die Untersuchung und Behandlung bei Hirnerkrankungen und -verletzungen mit psychologischen Mitteln. Im Gegensatz dazu untersuchen und behandeln Ärzte für Neurologie und Psychiatrie dieselben Erkrankungen mit medizinischen Mitteln. Wenn diese Fachärzte auf die Behandlung von Kindern spezialisiert sind, heissen sie Kinderneurologen oder Neuropädiater. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind meist von Neuropädiatern geleitete Großpraxen, in denen mehrere Berufsgruppen beschäftigt sind.
– Von den Krankenkassen als Kassenleistung akzeptierte Psychotherapierichtungen sind zur Zeit nur die Verhaltenstherapie (VT) und die psychoanalytische Psychoherapie (PsA oder TP). Um als Kassenleistung ausgezahlt zu werden, müssen die Therapeuten eine schriftlichen Begründung an die Krankenkasse schreiben, die diese von eigenen Gutachtern überprüfen und genehmigen lässt (Gutachterverfahren).
SHRINK. Ich gehe zum Psychiater heißt „I go to the shrink.“